Transportlexikon
Kurz und einfach können Sie jetzt auch Ihre Transport- und Logistikprozesse gestalten. Ob Transportanbahnung, Durchführung oder Auftragsmanagement, auf dem TIMOCOM Marktplatz finden Sie die passende Anwendung für Ihren Bedarf und Digitalisierungsgrad.
Mitnahmestapler
Der Mitnahmestapler ist ein Gabelstapler, der zum Transport an das Heck eines LKW montiert ist. Dafür benötigen Lastwagen eine entsprechende Anhängervorrichtung, die als Sonderaufbau von einer Prüfstelle abgenommen werden muss. Da er auf dem Rücken der LKW transportiert wird, nennt man den Mitnahmestapler auch Huckepackstapler. Er gehört wie alle anderen Stapler zu den Flurförderzeugen.
Vorteile eines Mitnahmestaplers
Zu den Vorteilen des Mitnahmestaplers gehört, dass er immer vor Ort ist, wenn er beim Be- und Entladen unterstützen soll. Außerdem ist er mit einem Eigengewicht von maximal 3 Tonnen leichter und auch wendiger als ein klassischer Gabelstapler. Zu guter Letzt sparen LKW-Fahrer durch das eigenständige Be- und Entladen mithilfe ihres Mitnahmestaplers wertvolle Zeit. Allerdings muss jeder, der ihn nutzen will, im Besitz eines gültigen Gabelstaplerscheins sein.
Wer einen Huckepackstapler transportiert, muss die geltenden Vorschriften zur Ladungssicherung beachten.
Siehe auch:
-
Ladung
Was ist eine Ladung? Als Ladung oder Ladungsgut bezeichnet man die Fracht, die Schiffe, Schienen- und Straßenfahrzeuge transportieren. Ziel eines jeden Spediteurs ist es, seine Transportmittel mit einer optimalen Auslastung von A nach B zu bringen. Um
-
Gabelstapler
Bei einem Gabelstapler handelt es sich um ein Flurfördermittel, das vor allem eine Aufgabe hat: Paletten bewegen. Entscheidender Bestandteil eines Gabelstaplers ist die Hubeinheit, weshalb er auch Hubstapler heißt. Die Hubeinheit besteht aus einem Hubmast
-
Ladungssicherung
Ladungssicherung, kurz LaSi, ist das Sichern des Frachtgutes während der Beförderung. Sie ist sowohl im Straßenverkehr als auch im Schienen-, Luft- und Seeverkehr von großer Bedeutung. Für PKW, LKW und Transporter wird sie in §22 der Straßenverkehrsordnung