Transportlexikon
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Gabelstapler
Bei einem Gabelstapler handelt es sich um ein Flurfördermittel, das vor allem eine Aufgabe hat: Paletten bewegen. Entscheidender Bestandteil eines Gabelstaplers ist die Hubeinheit, weshalb er auch Hubstapler heißt. Die Hubeinheit besteht aus einem Hubmast und einem Gabelträger. Dieser Gabelträger trägt zwei stählerne Zinken, die in ihrem Abstand verstellbar sind. Sie sind mit den Zinken einer Gabel vergleichbar, bewegen sich jedoch mithilfe von Hydraulik nach oben und unten. In Sonderfällen können sie sich auch horizontal bewegen. Der erste Gabelstapler wurde 1942 in den USA entwickelt. Heute entsteht ein Großteil der Fahrzeuge in Asien. Wegen besonderer Qualitätsstandards verwenden auch die asiatischen Hersteller häufig europäische und japanische Bauteile.
Gabelstapler werden unter anderem nach Antriebsart unterschieden. Die elektrische Variante ist ein E-Stapler. Solche, die mit Gas, Benzin oder Diesel angetrieben werden, nennt man V-Stapler. Das V steht für den Verbrennungsmotor.
Wer einen Gabelstapler fahren möchte, braucht einen Flurförderschein. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, die theoretische Ausbildung dauert 16 Doppelstunden.
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Siehe auch:
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Paletten
Eine Palette ist ein genormtes Lademittel in Form von unterfahrbaren und stapelbaren Ladeplattformen. Derartige Paletten kommen zum Einsatz, um einzelne Güter zu einer Ladeeinheit zusammenzufassen. Zudem sollen Paletten die Güter schützen und deren Handhabung