Häufig gestellte Fragen
Ja, in Deutschland besteht seit fast 50 Jahren ein allgemeines LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen für Lkw über 7,5 Tonnen.
Das Fahrverbot für LKW an Feiertagen untersagt die Nutzung bestimmter Autobahnen und Bundesstraßen für LKW über 7,5 Tonnen.
Ja, Ausnahmen gelten für den Transport von Gütern, Gefahrgut, frische Lebensmittel, Medikamente und öffentliche Dienste wie Müllabfuhr.
Ausnahmen bestehen z. B. für den kombinierten Güterverkehr zur nächstgelegenen Verlade- oder Entladebahnhof, Leerfahrten im Zusammenhang mit kombiniertem Verkehr, sowie den Transport von frischer Milch und Lebensmitteln, lebenden Fischen, leichtverderblichem Obst und Gemüse. Dringliche Einsätze von Bergungs- und Abschleppdiensten sowie Transporte von lebenden Bienen sind ebenfalls ausgenommen.
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