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ADR-Ausrüstung

Fahrzeuge, die Gefahrgüter transportieren, benötigen für den Umgang mit Gefahrgut spezielle Ausrüstungsgegenstände, damit die Beförderung überhaupt durchgeführt werden darf. Da dies nur Gefahrguttransporte betrifft, nennt man sie auch ADR-Ausrüstung.

Was gehört zur ADR-Ausrüstung bei Gefahrguttransporten?

Zur ADR-Ausrüstung gehören zwingend ein Feuerlöscher, je eine Warnweste pro Person, ein Warndreieck sowie Erste-Hilfe-Material.

Sofern keine freien Mengen transportiert werden, gehört zur Ausstattung direkt am Fahrzeug eine Warntafel. Diese orangefarbene ADR-Tafel kennzeichnet die Gefahrgutklasse und die Stoffzusammensetzung der Güter. Ein Gefahrguttransport ist mit zwei dieser rechteckigen, rückstrahlenden ADR-Warntafeln ausgestattet. Sie sind vorn und hinten an der Beförderungseinheit (z.B. Zugmaschine und Auflieger) anzubringen. So ist auf den ersten Blick sichtbar, dass Gefahrgut befördert wird und um welche Güter es sich handelt.

Muss ein Transport mit einer ADR-Warntafel gekennzeichnet werden, muss der Fahrer zusätzliche Materialien mitführen:

  • mindestens einen Unterlegkeil,
  • einen ABC Pulverlöscher,
  • eine Warnblinkleuchte für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen
  • in Einzelfällen auch Ladungssicherungsmittel (z.B. Zurrgurte).

Bei besonderen Gefahrgütern sehen die ADR-Vorschriften weitere Ausrüstung vor. Bei einigen gasförmigen Stoffen muss das Fahrpersonal z.B. einen Atemschutz mitführen.

Siehe auch:

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