Transportlexikon
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Personenkraftwagen (PKW)
PKW sind Personenkraftwagen, also Fahrzeuge mit eigenem Antrieb, die primär für die Beförderung von Personen vorgesehen sind. Umgangssprachlich nennt man einen PKW auch Auto, was für Automobil steht. Nach der gesetzlichen Definition darf ein PKW inklusive des Fahrzeugführers nicht mehr als 9 Personen befördern. Um einen PKW führen zu dürfen, ist ein Führerschein vorgeschrieben. Ein Autofahrer muss konkret eine Fahrerlaubnis der Klasse B vorweisen können.
Das Gegenteil zum PKW, der Personen befördert, ist etwa der LKW.