Transportlexikon
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Lenk- und Ruhezeiten
Lenk- und Ruhezeiten sind vorgeschriebene Arbeitszeiten und Pausen für Berufskraftfahrer. Sie dienen der Verkehrssicherheit und insbesondere der Sicherheit der Bus- und LKW-Fahrer selbst. Die Lenk- und Ruhezeiten richten sich ausschließlich an Fahrer von Fahrzeugen, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen.
Lenkzeiten
Die Lenkzeiten geben Auskunft über die maximale Fahrzeit eines Fahrers. Demnach steht Fahrern eine tägliche Lenkzeit von 9 Stunden zu. Diese Zeit muss in zwei Abschnitte unterteilt werden. Nach 4,5 Stunden Lenkzeit müssen Berufskraftfahrer also eine 45-minütige Lenkzeitunterbrechung (LZU) einplanen. Sie können die LZU auch in zwei kürzere Pausen von 15 bzw. 30 Minuten aufteilen. Zweimal pro Woche (6 x 24 Stunden) dürfen Fahrer die Lenkzeit zudem um je 1 Stunde ausweiten.
Ruhezeiten
Berufskraftfahrer müssen eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden einhalten. Diese Tagesruhezeit kann in Ausnahmefällen in zwei kürzere Pausen aufgeteilt oder auf 9 Stunden verkürzt werden.
Neben der täglichen gibt es auch eine wöchentliche Ruhezeit. Sie besagt, dass LKW-Fahrer innerhalb einer Woche (6 x 24 Stunden) eine Pause von mindestens 45 Stunden machen müssen. Die Wochenruhezeit können die Fahrer nicht aufteilen, sie müssen sie am Stück nehmen.
Wer gegen geltende Bestimmungen verstößt, muss mit einem Bußgeld zwischen 30 Euro und 500 Euro rechnen. Die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten kontrolliert in Deutschland das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Die Daten protokolliert ein EG-Kontrollgerät im Fahrerhaus.
Es gibt zahlreiche Ausnahmeregelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten. Sehr ausführlich wird das unter bussgeldkatalog.org aufgeschlüsselt.
Für weitere Informationen zu diesem Thema besucht die Spedifort Kurse.