Transportlexikon
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Ladebordwand
Eine Ladebordwand ist ein Ausstattungsmerkmal eines LKW. Sie ist üblicherweise an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht und lässt sich zum einfacheren Be- und Entladen auf Straßenniveau absenken. So benötigt der LKW keine Laderampen, sondern kann an jeder Ladestelle be- und entladen. LKW mit einer solchen Bordwand sieht man häufig vor Geschäften des Einzelhandels oder bei Umzugsunternehmen. Ein anderes Wort für Ladebordwand ist Hubladebühne.
Solange der LKW rollt, befindet sich die Ladebordwand in Fahrposition und stellt einfach die Rückseite des Fahrzeugs dar. Sobald der LKW entladen möchte, wird sie mittels Hydraulikzylindern in eine waagerechte Position gebracht. In dieser Ladeposition lässt sie sich nun beliebig auf und ab bewegen.
Anders als die Lieferwagen für Einzelhändler und die Umzugswagen haben Tautliner bspw. flexible Bordwände aus Planen.
Siehe auch:
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Tautliner
Bei einem Tautliner (Englisch auch Curtainsider) handelt es sich um einen Sattelauflieger bzw. Anhänger, der keine festen Ladebordwände hat. An den Seiten des Aufliegers befinden sich Schiebe- oder Gardinenplanen, die sich einfach öffnen und schließen
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Ladestelle
Wozu dient die Ladestelle? Im Transportwesen ist die Ladestelle der Ort, an dem das Gut auf ein vorgesehenes Transportmittel verladen wird. Bei diesem Ort handelt es sich meist um ein Lager oder um den Teil eines Firmengebäudes, der für den Umschlag von