Seit den 1970er Jahren gibt es LKW Fahrverbote in Frankreich für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5t. Sie wurden erlassen, um den Verkehr zu entlasten, Luftverschmutzung sowie Lärmbelästigung zu senken. Die Fahrverbote gelten allgemein für Autobahnen und Nationalstraßen an Wochenenden. Zudem gibt es regionale und saisonale Fahrverbote.
In diesem Text finden Sie Informationen rund um das Thema LKW Fahrverbot in Frankreich.
Allgemeines LKW Fahrverbot Frankreich 2025
In Frankreich gilt ein Wochenendfahrverbot für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5t. So ist es nicht gestattet von Samstag 22 Uhr bis Sonntag 22 Uhr zu fahren. Hinzu kommen Feiertagsfahrverbote.
LKW Feiertagsfahrverbot Frankreich
Das Fahrverbot für LKW in Frankreich gilt für Fahrzeuge ab 7,5t. An Feiertagen gilt es bereits vom Vortag 22 Uhr bis 22 Uhr am Feiertag selbst.
Monat | Feiertage 2025 in Frankreich: |
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Januar |
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April |
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Mai |
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Juni |
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Juli |
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November |
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Dezember |
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Ferienfahrverbote für LKW in Frankreich
In Frankreich gilt wie in vielen anderen Ländern auch ein Fahrverbot für LKW während der Sommermonate. Es wurde eingeführt, um den Reiseverkehr zu entlasten.
So gilt es im Zeitraum vom 1.7. bis 31.8.2025: samstags von 7 bis 19 Uhr mit Ausnahme von Sonderfahrzeugen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen auf dem gesamten Streckennetz.
Regionale und saisonale LKW Fahrverbote in Frankreich
In Frankreich gibt es eine ganze Reihe regionaler LKW Fahrverbote.
So gilt unter anderem ein LKW Fahrverbot in der Region Rhônes-Alpes samstags von 7 bis 18 Uhr und 4 Stunden später von 22 bis 12 Uhr am Sonntag mit Ausnahme von Sonderfahrzeugen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen.
Nichtbeachtung des LKW Fahrverbot Frankreich 2025
Wer sich nicht an das LKW Fahrverbot in Frankreich hält, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 1.500 Euro rechnen.
Ausnahmen LKW Fahrverbot Frankreich
Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere für Fahrten, die für den Transport von Gütern in oder aus der Stadt notwendig sind. Weitere Ausnahmen gelten meist für Fahrzeuge, die Gefahrgut transportieren, frische Lebensmittel oder Arznei befördern, in Naturkatastrophen oder Notfällen Hilfe leisten – oder eine bedeutende öffentliche Dienstleistung wie die Abfallentsorgung erbringen.
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