In Polen gibt es LKW Fahrverbote für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12t seit 2007. Das Fahrverbot wurde eingeführt, um die Infrastruktur und den Verkehrsfluss zu Stoßzeiten zu entlasten, sowie die Sicherheit zu den Zeiten zu erhöhen und die Umweltbelastung zu reduzieren.
Allgemeines LKW Fahrverbot Polen
Gemäß der Verordnung vom 31.7.2007 über zeitliche Beschränkungen und Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugtypen auf Straßen gelten in Polen die Fahrverbote für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 t (ausgenommen Busse) an Feiertagen. Ein Nacht- oder Wochenendfahrverbot gibt es nicht.
Feiertagsfahrverbot LKW Polen
Das Feiertagsfahrverbot gilt an folgenden Feiertagen von 8 – 22 Uhr.
Monat | Feiertagsfahrverbot |
---|---|
Januar |
|
April |
|
Mai |
|
Juni |
|
August |
|
Dezember |
|
Zusätzlich gilt an den Tagen vor den oben genannten Feiertagen ein Fahrverbot von 18 -22 Uhr.
Ferienfahrverbot in Polen
In Polen gilt in der Sommerzeit ein Ferienfahrverbot vom 21.6. – 1.9.2025. So dürfen LKW in diesem Zeitraum an Freitagen von 18 bis 22 Uhr, an Samstagen von 8 bis 14 und an Sonntagen von 8 bis 22 Uhr nicht fahren.
Ausnahmen von Fahrverboten für LKW
Das LKW Fahrverbot in Polen gilt für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12t. Wie auch in jedem Land gibt es Ausnahmen. Fahrzeuge, die bestimmte Güter transportieren oder bestimmte Fahrten machen, sind vom Fahrverbot ausgenommen. Dies gilt für Transporte von leicht verderblichen Waren, Kühlwaren, Lebendtiertransporten und kombiniertem Verkehr. Ebenso gelten die Fahrverbote nicht für Nutzfahrzeuge wie Baufahrzeuge oder Fahrzeuge der Landwirtschaft.
Nichtbeachtung des LKW Fahrverbot
Wer gegen die geltenden Fahrverbote für LKW verstößt, muss mit einer Geldstrafe rechnen – Die Höhe des Bußgeldes ist nicht festgelegt und somit variabel.
Auch wenn TIMOCOM bei dieser Übersicht mit der erforderlichen Sorgfalt vorgegangen ist, übernehmen wir keinerlei Haftung für eventuelle Ungenauigkeiten oder Fehler in den Informationen der Übersicht. Insbesondere für Schäden jeglicher Art, welche die direkte oder indirekte Folge von Handlungen und/oder Entscheidungen auf der Grundlage der Informationen dieser Übersicht sind.