Seit den 1980er Jahren gelten in Österreich verschiedene Fahrverbote für LKW. Die tragen dazu bei die Lärm- und Schadstoffemissionen zu reduzieren. Zudem helfen sie den Verkehrsfluss, insbesondere zu Stoßzeiten, zu verbessern. 
Neben bundesweit einheitlichen Regelungen gibt es auch regionale Fahrverbote, die von den Bundesländern oder Gemeinden erlassen werden. Diese unterscheiden sich je nach Gebiet, Tageszeit und Fahrzeugtyp. 
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über das LKW Fahrverbot Österreich 2025!
 

Allgemeines Fahrverbot für LKW Österreich

Bestimmte Fahrverbote für LKW gelten unabhängig von regionalen Umweltauflagen oder saisonalen Verkehrsbeschränkungen. Dazu gehören das Nachtfahrverbot sowie das Wochenend- und Feiertagsfahrverbot, die landesweit einheitlich geregelt sind.


LKW Nachtfahrverbot Österreich

Es besteht ein allgemeines Fahrverbot für LKW mit über 7,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht, das nachts und am Wochenende gilt. Das generelle LKW Nachtfahrverbot gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr auf allen Straßen. Ausnahmen bestehen für lärmarme Fahrzeuge, die eine entsprechende Bestätigung mitführen und bestimmte Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten müssen.


Wochenendfahrverbot in Österreich

An Samstagen von 15 bis 24 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr gilt ein Fahrverbot für:
 

  • LKW mit Anhängern, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des LKW oder des Anhängers mehr als 3,5 Tonnen beträgt.
  • LKW, Sattelkraftfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen.
     

Keine LKW am Feiertag: Österreich LKW Fahrverbot

Die Fahrverbote an gesetzlichen Feiertagen in Österreich gelten von 0 Uhr bis 22 Uhr. Das sind die Feiertage für ein LKW-Fahrverbot Österreich 2025:
 

MonatFeiertagsfahrverbot
Januar
  • 1.1.2025 (Neujahr)
  • 6.1.2025 (Heilige Drei Könige)
April
  • 21.4.2025 (Ostermontag)
Mai
  • 1.5.2025 (Tag der Arbeit)
  • 29.5.2025 (Christi Himmelfahrt)
Juni
  • 9.6.2025 (Pfingstmontag)
  • 19.6.2025 (Fronleichnam)
August
  • 15.8.2025 (Mariä Himmelfahrt)
Oktober
  • 26.10.2025 (Nationalfeiertag)
November
  • 1.11.2025 (Allerheiligen)
Dezember
  • 8.12.205 (Mariä Empfängnis)
  • 25.12.2025 (1. Weihnachtsfeiertag)
  • 26.12.2025 (2. Weihnachtsfeiertag)

 

LKW-Fahrverbot Österreich 2025: saisonale und regionale Regelungen

Im Winter gilt bis zum 29.3.2025 auf der A12 Inntal Autobahn und der A13 Brenner Autobahn ein Fahrverbot für LKW, LKW mit Anhängern und Sattel-Kfz mit einem höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) über 7,5 t.

Auf der A10 Tauern Autobahn ist das Fahren im Winter mit LKW, LKW mit Anhängern und Sattel-Kfz mit einem hzG über 7,5 t auf den beiden Fahrbahnabschnitten Salzburg – Pongau und Rennweg – Golling.

So muss der LKW an folgenden Tagen im Winter stehen bleiben:

WannUhrzeitWorauf Sie achten müssen
An allen Samstagen vom 13.1.2024 bis einschließlich 9.3.2024 
  • von 7 bis 15 Uhr
Fahrverboten wenn das Fahrtziel in Italien bzw. Deutschland oder einem Land liegt, das über Italien bzw. Deutschland erreicht werden soll.
Am Freitag, 20.12.2024 und am Freitag, 3.1.2025 sowie an allen Freitagen vom 17.1.2025 bis einschließlich 28.3.2025 
  • von 13 bis 19 Uhr
Auf der A10 Tauern Autobahn ist das Fahren mit Lkw, Lkw mit Anhängern und Sattel-Kfz mit einem hzG über 7,5 t auf den beiden abschnitten Salzburg – Pongau und Rennweg – Golling nicht gestattet
Am Samstag, 21.12.2024 und am Samstag, 4.1.2025 sowie an allen Samstagen vom 18.1.2025 bis einschließlich 29.3.2025
  • von 7 bis 15 Uhr
Auf der A10 Tauern Autobahn ist das Fahren mit Lkw, Lkw mit Anhängern und Sattel-Kfz mit einem hzG über 7,5 t auf den beiden abschnitten Salzburg – Pongau und Rennweg – Golling nicht gestattet
Am Freitag, 3.1.2025 sowie an allen Freitagen vom 7.2.2025 bis einschließlich 28.2.2025
  • von 13 bis 19 Uhr
Anschlussstelle Rennweg und der Anschlussstelle Golling
Am Samstag, 4.1.2025 sowie an allen Samstagen vom 18.1.2025 bis einschließlich 29.3.2025
  • von 7 bis 15 Uhr
Anschlussstelle Rennweg und der Anschlussstelle Golling

Umweltbelastung

Fahrzeuge, die bestimmte Normen der Schadstoffbelastung nicht erfüllen, dürfen in bestimmten Regionen nicht fahren. Ziel ist es die Luftqualität zu verbessern. In Wien und im östlichen Niederösterreich gelten Fahrverbote für LKW der Euroklassen 0 bis 2, um die Schadstoffemissionen in diesen dicht besiedelten Gebieten zu reduzieren. 
Auch im Burgenland wurden Fahrverbote eingeführt, die speziell auf die Verringerung der Feinstaubbelastung abzielen. Darüber hinaus gibt es in der Steiermark, Tirol und Oberösterreich regionale Einschränkungen für den Schwerverkehr mit der gleichen Zielsetzung.
Auf der Brennerautobahn treten an bestimmten Tagen, insbesondere während der Ferienzeit, zusätzliche LKW-Fahrverbote in Kraft. Diese Maßnahmen sollen den Reiseverkehr entlasten und Staus sowie Verzögerungen auf einer der meistbefahrenen Transitstrecken Europas reduzieren. 
 

Reiseverkehr entlasten

Das Fahrverbot tritt an allen Samstagen zwischen dem 11. Januar und dem 15. März 2025 sowie am 12. April 2025 in Kraft. Zudem gilt es an allen Samstagen vom 7. Juni bis zum 27. September 2025, jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr. Diese Regelungen gelten zusätzlich zum Wochenendfahrverbot in Österreich.
Ausnahmen gelten für den kombinierten Verkehr und Transporte von leichtverderblicher Ware wie Obst, Gemüse, Fleischprodukte und Molkereierzeugnisse.

 

Ausnahmen vom LKW Fahrverbot Österreich

Zu den Ausnahmen vom Fahrverbot in Österreich für LKW zählen unter anderem Fahrzeuge des Straßendienstes und des Bundesheeres, die für öffentliche Aufgaben im Einsatz sind. Zudem dürfen lärmarme Lastkraftfahrzeuge, die bestimmte technische Anforderungen erfüllen, unter bestimmten Bedingungen fahren.


Bußgeld bei Verstoß gegen Fahrverbot

Wer gegen die geltenden Fahrverbote verstößt, muss mit einer Geldstrafe rechnen – gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) können Bußgelder zwischen 50 und 220 Euro verhängt werden. Wiederholte Verstöße oder schwerwiegende Missachtungen der Regelungen können jedoch zu höheren Strafen oder weiteren Sanktionen führen.

 

Auch wenn TIMOCOM bei dieser Übersicht mit der erforderlichen Sorgfalt vorgegangen ist, übernehmen wir keinerlei Haftung für eventuelle Ungenauigkeiten oder Fehler in den Informationen der Übersicht. Insbesondere für Schäden jeglicher Art, welche die direkte oder indirekte Folge von Handlungen und/oder Entscheidungen auf der Grundlage der Informationen dieser Übersicht sind.

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