Logistikwissen 18.08.2022
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ADR-Transporte in der EU

Diese Vorschriften gelten für Gefahrgut

Gefahrguttransport mit entzündbaren Flüssigkeiten im Tanklaster

Gefahrguttransporte erfordern höchste Sorgfalt, Verantwortung und Kompetenz – sowohl auf Seiten der Auftraggeber als auch der Transportdienstleister. Neben der entsprechenden Ausrüstung des LKW sind zahlreiche ADR-Regelungen zu beachten. Schließlich muss die Sicherheit aller am Transport Beteiligten sowie des Produkts gewährleistet werden. Finden Sie heraus, welche Fracht spezielle Genehmigungen benötigt und wie Sie den passenden Dienstleister für solche Transporte finden.

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9 Gefahrgutklassen im Überblick

ADR ist eine Abkürzung für die französische Bezeichnung Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route – und steht für das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Unter Gefahrguttransporte versteht man alles, was für Mensch, Tier und Umwelt gefährlich ist und via Schiff, Flugzeug, Schiene oder Straße transportiert wird. ADR-Vorschriften umfassen die Klassifizierung, Verpackung und Dokumentation von Gefahrgütern. Zudem wird hier auch der Umgang mit gefährlichen Gütern während des Transports, das Transportmittel an sich und die Ladungssicherung vorgegeben. ADR-Transporte werden in 9 Klassen unterteilt:

  • Klasse 1: explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
  • Klasse 2: Gase
  • Klasse 3: Flüssigkeiten, die entzündbar sind
  • Klasse 4.1: entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
  • Klasse 4.2: selbstentzündliche Stoffe
  • Klasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
  • Klasse 5.1: oxidierende Stoffe
  • Klasse 5.2: organische Peroxide
  • Klasse 6.1: giftige Stoffe
  • Klasse 6.2:  ansteckungsgefährliche Stoffe
  • Klasse 7: radioaktive Stoffe
  • Klasse 8: ätzende Stoffe
  • Klasse 9: verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Zu den einzelnen Gefahrenklassen werden im ADR-Abkommen die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen vorgeschrieben. Zusätzlich wird definiert, in welcher Menge und auf welche Art die Gefahrgüter transportiert werden dürfen.

Begleitpapiere für Gefahrguttranssport auf der Straße

Um einen Gefahrguttransport durchführen zu können, müssen bestimmte Dokumente vorliegen:

1. ADR-Bescheinigung / ADR-Führerschein

Bei jedem Transport von gefährlichen Gütern ist eine ADR-Bescheinigung mitzuführen, die mit dem Bild des Fahrers versehen ist. Diese weist nach, dass der Fahrer eine zertifizierte Schulung absolviert hat, die es ihm erlaubt, die entsprechenden Gefahrengüter sachgemäß zu transportieren. Das Dokument ist fünf Jahre lang gültig. Um weiterhin ADR-Transporte durchführen zu können, muss der Fahrer eine Fortbildung besuchen und erneut erfolgreich eine Prüfung ablegen, bevor der ADR-Schein abläuft.

2. Beförderungspapier

Zu jedem Gefahrguttransport gehört auch ein Beförderungspapier. Dies kann ein Liefer– oder Abfallbegleitschein sein, wenn hier die notwendigen Angaben zur Gefahrenklasse und Tunnelcode enthalten sind. Letzterer regelt, welche Gefahrengüter einen bestimmten Tunnel passieren dürfen.

3. Schriftliche Weisung

Darüber hinaus muss eine schriftliche Weisung für den Umgang mit dem Gefahrguttransport vorliegen. Es muss sichergestellt sein, dass alle notwendigen Ausrüstungsteile sowie die vorgeschriebene Gefahrgutkennzeichnung vorhanden sind.

4. Verpackung und Transport von gefährlichen Gütern

Für jede der neun Gefahrgutklassen gibt es spezifische Vorschriften für Transport und Verpackung, die im Regelwerk festgehalten sind. Diese beziehen sich auf den Bau und Prüfung von Behältern und Tanks sowie den Bau und die Zulassung von Fahrzeugen für Gefahrguttransporte.

Eine ADR-Zulassung von Behältnissen und Transportmitteln ist für einen Gefahrguttransport unabdingbar.

Eine Standardschutzausrüstung sollte stets für jedes Mitglied der Fahrbesatzung im LKW vorhanden sein – bestehend aus:

  • Warnweste und Warndreieck
  • Feuerlöscher nach ADR-Vorschriften
  • Erste-Hilfe-Material
  • Augenschutz bzw. Schutzbrille
  • Schutzhandschuhe
  • ein tragbares Beleuchtungsgerät
  • ein Unterlegkeil je Fahrzeug
  • eine Warnblinkleuchte für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen
  • Ladungssicherungsmittel wie Zurrgurte.

Weitere Informationen zu den Dokumenten und ADR-Regelungen finden Sie z. B. bei WEKA.

Die Verantwortung liegt auf beiden Seiten

Gefahrgutvorschriften zu beachten ist nicht nur Sache des Frachtführers. Auftraggeber haben als Verlader ebenfalls eine besondere Verantwortung bei Gefahrguttransporten. Sie müssen alle Beteiligten über das Gefahrgut unterrichten, sodass ein korrekter Umgang ermöglicht wird. Auf diese Weise können Gefahrenquellen wie zum Beispiel durch ein Rauchverbot oder die durch Beachtung von Verladetemperaturen vermieden werden. Das Fahrerqualifikationszertifikat und andere Unterlagen, die bestätigen, dass gefährliche Stoffe sicher transportiert werden dürfen, können im Unternehmensprofil innerhalb der Frachtenbörse hochgeladen werden. Auf diese Weise können sich Transportdienstleister schnell und einfach gegenüber Auftraggebern als zuverlässiger und qualifizierter Transporteur von Gefahrstoffen vorstellen.

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