Logistikwissen 01.03.2023
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Grenzübertritt mit Fahrtenschreiber? So geht's!

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Die Europäische Kommission arbeitet aktuell an einem gemeinsamen Standard für alle Mitgliedstaaten für die Eintragung von grenzüberschreitenden Fahrten. Im Mobilitätspaket I wurde festgelegt, dass bereits seit dem 20. August 2020 das Überschreiten einer Ländergrenze mit analogem Fahrtenschreiber gemeldet werden muss. Anfang des Jahres traten weitere Änderungen in Kraft. Was Transportunternehmen nun beachten müssen, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.

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Grenzübertritte mit analogem Fahrtenschreiber

Bereits seit dem 2. Februar 2022 gilt: Grenzübertritte müssen nun auch in den digitalen Fahrtenschreiber eingetragen werden. Eine Ausnahme bilden Fahrzeuge mit intelligentem Fahrtenschreiber mit Positionserfassung über GPS. Hier ist das Eintragen der Grenzüberschritte nicht erforderlich. Auch bei Kabotagebeförderungen und der Rückkehrpflicht der Fahrzeuge gibt es Änderungen.

Wann muss ich den Grenzübertritt in den analogen Fahrtenschreiber eintragen?

Fest steht, dass es bei der Verabschiedung des Mobilitätspakets im August 2020 bereits hieß, Grenzübertritte müssten ab dem 20. desselben Monats bei analogem Fahrtenschreiber manuell durch Auswahl des entsprechenden Symbols eingetragen werden. (in der Regel ein oder zwei Buchstaben aus einer Liste). Dies muss zu einem von zwei präzisen Zeitpunkten geschehen:

  • entweder unmittelbar vor dem Überfahren der Grenze
  • oder unmittelbar nach dem Überfahren der Grenze.

Beim Schienen- oder Seeverkehr erfolgt die Eintragung am Ankunftsbahnhof bzw. -hafen.

Wo trage ich den Grenzübertritt in den analogen Fahrtenschreiber ein?

Auch wenn sich die Regelungen der einzelnen Mitgliedstaaten bekanntlich unterscheiden, und fehlerhafte Aufzeichnungen sanktioniert werden können, bleibt die Erfassung von Grenzübertritten mit einem analogen Fahrtenschreiber Pflicht. Da auf dem Aufzeichnungsblatt nur sehr wenig Platz ist, ist in dem neuen Standard genau angegeben, wo diese Informationen einzutragen sind.

Der Fahrtenschreiber basiert auf einem kreisförmigen Aufzeichnungsblatt mit grundlegenden Angaben auf der Innenseite (Name des Fahrers, Datum, Kilometerstand usw.) und einem Diagramm auf der Außenseite, über das zu jedem Zeitpunkt automatisch die Geschwindigkeit sowie Haltepunkte des Fahrzeugs erfasst werden. Dabei wird anhand voreingestellter Symbole angegeben, ob es sich um Pausenzeit zur freien Verfügung, um eine andere Arbeit als dem Fahren oder um einen Halt mit Verfügbarkeit für das Unternehmen handelt, zum Beispiel beim Be- und Entladen. 

Bei den aktuell am besten erscheinenden Möglichkeiten zur Eintragung von Grenzübertritten handelt es sich um die Angabe eines Buchstabens, die an zwei Stellen erfolgen kann:

  • in dem Kreis für die Stundenanzeige, genauer gesagt auf dem inneren der beiden Kreise. Laut Standard genügt es, das Symbol des Landes in dieser unteren Stundenskala, genau unter der Bezugslinie anzugeben, wenn das Fahrzeug anhält. 
  • am für die Geschwindigkeit und Standzeiten reservierten Platz zum Schreiben.

Wenn die Erfassung des Grenzübertritts mit analogem Fahrtenschreiber in der oben beschriebenen Zeile nicht möglich ist, muss der Buchstabe bzw. müssen die Buchstaben des Landes eingetragen werden, wenn die Grenze überfahren wurde und der Lkw hält.

Der Mobilitätspakt I sieht zudem vor, dass bis Ende 2024 die analogen Fahrtenschreiber durch intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Version ersetzt werden. Digitale Fahrtenschreiber der ersten Version bis Mitte 2025.

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Marie-Luise Neas

Marketing Communications Manager

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