News 02.07.2020
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Zusätzliches Geld vom Staat: Logistik-Unternehmen können auf weitere Hilfen hoffen

Finanzielle Unterstützung gibt es für angeschlagene Unternehmen. Die Bundesregierung bewilligte ein weiteres Konjunkturpaket.

In dem Paket der Bundesregierung steckt eine „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“. Das Konjunkturpaket wurde vom Bundesfinanzministerium vorgestellt und enthält Hilfen für KMUs, um vor Insolvenzen zu schützen. Noch bis Ende August 2020 können Gelder beantragt werden. Hier listen wir die wichtigsten Punkte auf.

Mit Überbrückungshilfen gegen hohe wirtschaftliche Verluste

Nach dem Ende des Lockdowns in Deutschland gibt es immer noch Beschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie. Nicht nur die Logistik ist in Deutschland davon betroffen, auch ihre Kundenbranchen. Die Maßnahmen sind notwendig, doch drohen zum Teil hohe Einnahmenverluste oder sogar Insolvenzen. Um die finanziellen Einbußen abzufedern und den Konkurs zu vermeiden, vergibt der Staat weitere Überbrückungshilfen.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittelständische Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen
  • Unternehmen, die vollständig oder zu wesentlichen Teilen den Betrieb einstellen mussten
  • Unternehmen, die Umsatzeinbußen erlitten haben.
  • Darüber hinaus darf das Unternehmen vor dem 31. Dezember 2019 keine finanziellen Schwierigkeiten gehabt haben. Hat das Unternehmen bereits Insolvenz angemeldet, kann es keine Hilfsgelder mehr beantragen.
  • Alle Förderungsbedingungen sind auf der Seite des Bundesfinanzministeriums zu finden. Auch ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann helfen.

Anträge können spätestens bis zum 31. August 2020 gestellt werden. Ausgezahlt werden die Finanzhilfen bis 30. November 2020.

Was wird gefördert?

Nicht alle Kosten werden übernommen. Unternehmen müssen nachweisen, dass sie laufend anfallende Kosten haben. Also regelmäßige Ausgaben, die notwendig sind, um das Unternehmen in Betrieb zu halten und schon vor dem 01. März 2020 entstanden sind.

Hierzu zählen:

  • Mieten und Pachten für alles, was nötig ist, um die Geschäftstätigkeit des Unternehmens weiter aufrechtzuerhalten. Dies umfasst Gebäude, Grundstücke, Räume etc.
  • die Nutzung von Räumen oder Gebäuden. Dies können Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung oder Hygienemaßnahmen sein.
  • Grundsteuer und Versicherungskosten
  • Weitere Mietkosten. Dies umfasst z.B. betriebliche Leasingraten oder gemietete EDV für das Büro
  • Wiederkehrende Lizenzgebühren oder Abonnements, die ein Unternehmen zahlen muss
  • die Aufwendungen für Zinsen von Krediten und Darlehen
  • Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen. Dies umfasst z. B. den LKW-Fuhrpark
  • die konkreten Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Bedingung für die Beantragung der Corona-Hilfen ist die Beauftragung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers. Diese Kosten werden gefördert.
  • Kosten, die für Auszubildende entstanden sind
  • Ausgaben, die entstanden sind, um Personal zu bezahlen

Wichtige Ergänzungen:

  • Die private Miete kann damit nicht bezahlt werden. Lebenshaltungskosten oder ein Unternehmerlohn sind nicht förderfähig.
  • Alle Personalkosten, die unter das Kurzarbeitergeld fallen, sind nicht förderfähig. Die weitere Unterstützungshilfe aus dem Konjunkturpaket fällt daher kleiner aus. Die verbleibenden Personalkosten werden aber nur mit 10 Prozent der Fixkosten gefördert.
  • Werden alle Bedingungen erfüllt, könnte beispielsweise auch die TIMOCOM Flatrate zu den erstattungsfähigen Kosten gehören. Durch das System von TIMOCOM erhalten Nutzer Zugang zu Anwendungen, die die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens aufrechterhalten. Beispielsweise über die Anwendungen Frachtenbörse oder Ausschreibungen können Unternehmen Aufträge finden. Der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann hier beraten.

Wie hoch sind die Fördermittel?

Bis zu 9.000 Euro Erstattungsbetrag können gefördert werden bei kleinen und mittelständischen Unternehmen. Bis zu 15.000 Euro Kosten gibt es für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten. Für größere Unternehmen können bis zu 150.000 Euro an Förderung zusammenkommen.Wichtig für Unternehmen aus der Logistik ist dabei Folgendes: Bei begründeten Ausnahmefällen kann der Förderbetrag höher liegen. Sie haben einen Kostenfaktor, der bei den oben genannten Ausgaben nicht dabei war? Ausgaben, die branchenspezifisch und für den Erhalt des Geschäftsbetriebs notwendig sind, können gefördert werden.

Alle Informationen zum Konjunkturpaket finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

Die Logistik ist systemrelevant – darum muss sie unterstützt werden

Bis zu 25 Milliarden Euro stellt der Bund bereit, um Unternehmen in Schieflage zu helfen. Denn die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie könnten dramatische Folgen für die Logistik haben. Die Logistikweisen forderten bereits im April in einem Offenen Brief zur Entwicklung der Logistik in Deutschland, dass staatliche Förderung schnell und unkompliziert bei denjenigen ankommen sollen, die sie brauchen. Somit ist das weitere Maßnahmenpaket der Bundesregierung ein guter Ansatz zur Unterstützung. Aktuelle Konjunkturprognosen geben Grund zur Hoffnung. Eine langsame Erholung der Logistik sei in Sicht. Auch aus diesem Grund ist die weitere Förderung zur Bewältigung der Krise begrüßenswert. Im Hinblick auf die vielen Beschäftigten in Transport und Logistik ist es das richtige Signal der Bundesregierung.

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