Logistikwissen 15.08.2023
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Auf dem Weg zum eigenen Transportgeschäft: Die wichtigsten rechtlichen Aspekte

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Die Gründung eines Transportunternehmens in Deutschland kann ziemlich kompliziert sein. Wer sich im Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs selbstständig machen möchte, sollte sich auf einige rechtliche To Dos einstellen. Doch keine Panik, wir verraten Ihnen in diesem Artikel, was es zu beachten gilt.

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Die Gründung eines Transportunternehmens: Unternehmensform, Gewerbeanmeldung und Co.

Bevor Sie so richtig durchstarten können, müssen Sie sich zunächst für die passende Rechtsform für Ihr Transportunternehmen entscheiden. Einzelunternehmen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG), sind die am häufigsten vorkommenden Rechtsformen. Die Wahl der Rechtsform sollte abhängig von den Steuerregelungen, Haftungsfragen und ob Dritte beteiligt werden sollen, getroffen werden. Nur so können Sie und Ihre Geschäftspartner optimal unterstützt und geschützt werden.

Es empfiehlt sich, sich im Vorfeld bei Profis, wie beispielsweise Anwälten oder Steuerberatern, zu informieren und beraten zu lassen. Ein Tipp für alle, die lieber selbst recherchieren: Die Website des Bundeswirtschaftsministeriums. Dort finden Sie eine nutzerfreundliche Zusammenfassung aller Fragen rund um das Thema Neugründung.

Übrigens, direkt nach der Gründung ist auch die Gewerbeanmeldung fällig – unabhängig davon, für welche Rechtsform Sie sich entschieden haben. Da der ganze Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sollte sie sich frühzeitig darum kümmern.

Güterverkehrsrecht und Transportgenehmigungen

Je nach Art des Transports (z. B. Straßengütertransport) benötigen Sie eventuell spezielle Transportgenehmigungen oder Lizenzen. Diese werden von den zuständigen Behörden, wie dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) oder den Landesbehörden ausgestellt. Wenn Sie Güter für andere Unternehmen befördern und hierbei Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t einsetzen, unterliegen Sie automatisch den güterverkehrsrechtlichen Bestimmungen.

Zwingend erforderlich ist eine Güterkraftverkehrserlaubnis sowie die sogenannte EU-Lizenz für den gewerblichen, innerdeutschen oder grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr zwischen allen EU -Staaten sowie Norwegen, Liechtenstein und Island. Die Lizenz können Sie in der Regel bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt beantragen.

Wer bilaterale, außereuropäische oder Sondertransporte plant, findet auf der Website des Bundesamts für Logistik und Mobilität eine Übersicht aller relevanten Lizenzen und Genehmigungen für den gewerblichen Transport von Gütern. In unserer Blog-Reihe „TIMOCOM Starthilfe“ haben wir alle standardisierten Papiere und deren Antragsformulare übersichtlich zusammengestellt.

Sollten Sie jedoch bestimmte Pharma-, Lebensmittel- oder Gefahrengüter transportieren wollen, gelten zudem weiterführende Bestimmungen der jeweiligen Branchen. Berufsgenossenschaften unterstützen Gründer hier bei der Planung und Beantragung relevanter Genehmigungen. Beachten Sie, dass seit dem Inkrafttreten des Mobilitätspaket I der Bundesregierung neue und striktere Regelungen gelten. Halten Sie sich daher stets auf dem Laufenden.

Versicherungen und Sicherheitsvorschriften für Transportunternehmen

Der Abschluss geeigneter Versicherungen ist wichtig, um Ihre Haftung zu begrenzen und Ihre Geschäftstätigkeit abzusichern. Dazu gehören in der Regel die Haftpflichtversicherung für Schäden, die während des Transports entstehen, sowie die Kaskoversicherung für Ihre Fahrzeuge. Eine Übersicht aller relevanten Versicherungen finden Sie in diesem Blogbeitrag.

Für den Straßentransport sind zudem Sicherheitsvorschriften für Fahrzeuge und Fahrer zu beachten. Es ist entscheidend, dass Transportunternehmen sich mit den spezifischen Sicherheitsvorschriften vertraut machen, die für ihren Bereich gelten und diese strikt einhalten. Nur so kann die Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet und rechtliche Konsequenzen vermieden werden.

Dazu zählt

  • die regelmäßige Überprüfung von Bremsen, Reifen, Beleuchtung, Lenkung und anderen sicherheitsrelevanten Komponenten der Fahrzeuge,
  • eine geeignete Fahrerqualifikation (Führerschein-Klassen, spezielle Schulungen oder Zertifizierungen),
  • die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten sowie eine explizite Ladungssicherheit, um bspw. Unfällen vorzubeugen.

Steuerrecht, Arbeitsrecht und Beschäftigung von Mitarbeitern

Natürlich müssen Sie auch Ihre steuerlichen Pflichten als Unternehmen erfüllen, einschließlich der Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und möglicherweise anderer Steuern, je nach Geschäftsstruktur. In jedem Fall sind Sie verpflichtet, Ihrem Finanzamt innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ übermitteln, den Sie unter anderem bei ELSTER herunterladen können.

Sollten Sie beabsichtigen Mitarbeiter zu beschäftigen, müssen Sie zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen. Sobald Sie Mitarbeiter einstellen, müssen Sie die arbeitsrechtlichen Bestimmungen Deutschlands beachten. Dazu gehören:

  • Arbeitsverträge,
  • Mindestlohnregelungen,
  • Arbeitszeitvorschriften
  • und sozialen Sicherheitsbeiträge.

Umweltauflagen für Transportunternehmen

Transportunternehmen haben oft mit Umweltauflagen zu tun, insbesondere im Hinblick auf Abgasnormen und den Umgang mit gefährlichen Gütern. Achten Sie darauf, alle relevanten Umweltvorschriften einzuhalten. Seit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) kann es je nach Unternehmensgröße heute oder in Zukunft zudem weitere rechtliche Verpflichtungen hinsichtlich Ihrer Tätigkeit geben. Informieren Sie sich daher frühzeitig, ob und in welcher Weise Sie rechtlichen Grundlagen unterliegen oder ob Ihre potenziellen Kunden bspw. transparente Berichte hinsichtlich Ihrer CO2-Bilanz fordern.

Datenschutz

Wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten, müssen Sie die Datenschutzvorschriften der EU, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. Die Integrität und Vertraulichkeit von Informationen ist ein wesentlicher Aspekt der digitalen Logistik. Setzen Sie daher auf etablierte Systeme wie den TIMOCOM Marktplatz und bekannte Transportmanagement Systeme, die dafür sorgen, dass Sie diese Standards ganz einfach einhalten können.

Erfolgreich auf der Straße durchstarten

Wer noch ganz am Anfang steht kann sich auf dem Bundesportal für Neugründungen oder bei der IHK umfassend informieren und an die zuständigen Ansprechpartner und Dokumente gelangen. Auf der Website der IHK finden Sie zudem eine ausführliche und chronologische Liste aller etwaigen Fallstricke inkl. der notwendigen Rechtsdokumente explizit für die Logistikbranche zum Download.

Als Wegbereiter für neue Transportunternehmen haben aber auch wir Ihnen eine gesonderte Reihe zur Gründung aufgebaut, die keine Fragen offenlässt. Gerne begleiten wir Sie in diesem Prozess und sind Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um die Digitalisierung, Effizienzsteigerung und Auslastung Ihres Fuhrpark geht.

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Marie-Luise Neas

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