Transportmarkt 06.01.2025
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LKW Fahrverbot 2025: Wo und wann gelten die neuen Regeln an Sonn- und Feiertagen in Deutschland?

Übersicht der LKW Fahrverbote 2025 in Deutschland

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Sonn-, Feiertags- und Ferienfahrverbote für LKW. Eine Übersicht über LKW-Fahrverbote und neue Richtlinien in 2025

Unfälle, Staus und Witterungsverzögerungen können oft unerwartet Ihre Touren stören. Ein vorhersehbarer Faktor ist das LKW-Fahrverbot an Feiertagen oder in Ferien. In diesem Blogbeitrag finden Sie eine Übersicht der LKW-Fahrverbote 2025, um Ihre Routenplanung frühzeitig und präzise vorzubereiten.

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LKW Fahrverbot an Sonntagen, Feiertagen und in den Ferien: Wer ist betroffen? 

In Deutschland besteht seit fast 50 Jahren ein allgemeines Fahrverbot für LKW  über 7,5 Tonnen an Sonn- und Feiertagen. Dieses Verbot untersagt die Nutzung bestimmter Bundesstraßen und Autobahnen an besonderen Tagen. Zusätzlich ist an Werktagen und Samstagen vielerorts das nächtliche Befahren von Straßen innerhalb von Stadtgrenzen eingeschränkt. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere für Fahrten, die für den Transport von Gütern in oder aus der Stadt notwendig sind. Es ist daher ratsam, dass Sie die entsprechende Beschilderung achten.

Weitere Ausnahmen gelten meist für Fahrzeuge, die Gefahrgut transportieren, frische Lebensmittel oder Arznei befördern, in Naturkatastrophen oder Notfällen Hilfe leisten – oder eine bedeutende öffentliche Dienstleistung wie die Abfallentsorgung erbringen.

LKW-Fahrverbote: Das Jahr 2025 im Überblick

Zusätzlich zu allen Sonntagen im Jahr 2025 gelten folgende Feiertagsfahrverbote bundesweit:

  • Januar: Neujahr (01.01.2025)
  • April: Karfreitag (18.04.2025), Ostermontag (21.04.2025)
  • Mai: Tag der Arbeit (01.05.2025), Christi Himmelfahrt (29.05.2025), 
  • Juni: Pfingstmontag (09.06.2025)
  • Oktober: Tag der Deutschen Einheit (03.10.2025)
  • Dezember: 1. Weihnachtsfeiertag (25.12.2025), 2. Weihnachtsfeiertag (26.12.2025)

Daneben gibt es auch in diesem Jahr wieder eine Reihe regionaler Feiertage, die es bei Ihren Touren ebenfalls zu beachten gilt:

  • Juni: Fronleichnam (19.06.2025) Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Es gibt jedoch eine Sonderregelung für Transitfahrten auf den Autobahnen A 1, A 2 und A 30. Hintergründe und konkrete Informationen finden Sie hier.
  • Oktober: Reformationstag (31.10.2025) in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Wichtig: In 2025 gibt es Ausnahmeregelungen für Fahrten von und nach Berlin. Das Land Berlin, das Land Brandenburg sowie das Land Niedersachsen haben dazu individuelle Erlasse herausgegeben, die weitere Informationen für Betroffene zusammenfassen.
  • November: Allerheiligen (01.11.2025) in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland. Wichtig: Auch an Allerheiligen gibt es Ausnahmeregelungen bei Transitfahrten durch NRW im Ländergrenzbereich. Konkrete Informationen zum Grenzbereich Niedersachsen/ NRW finden Sie hier, die Infos zum Grenzbereich Hessen/ NRW hier

An allen hier nicht genannten Feiertagen (Heilige Drei Könige - 06. Januar, Internationaler Frauentag - 8. März, Mariä Himmelfahrt - 15. August, Weltkindertag - 20. September, Buß- und Bettag - 19. November) gilt kein Feiertagsfahrverbot in Deutschland.

Ferienfahrverbote für LKW: Sonderregelung während der Sommerferien

Die Vorschriften der Ferienreiseverordnung betreffen Lastkraftwagen mit einem Gewicht von über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhängern. Während der Sommermonate, vom 1. Juli bis zum 31. August, ist es Lastkraftwagen samstags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr untersagt, am Straßenverkehr teilzunehmen.

Ausnahmeregelungen finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/ferreisev_1985/FerReiseV_1985.pdf

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Olga Polasik-Rüffer

Senior Marketing Communications Manager

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